Ungenügender Nutzen für die Zuger Bevölkerung

Quelle: offizieller Bebauungsplan

Der Wohnpark bleibt eine Sperrzone

  • Das Gesetz schreibt für Bebauungspläne vor, dass neben den Vorteilen für die Investoren in angemessener Weise auch Vorteile für die Allgemeinheit entstehen. Diese Pflicht wird nicht eingehalten

  • Wohn- und Hotelpark sind privat (Legende), für die Ã?ffentlichkeit eine "Sperrzone"

  • Zugänglich werden lediglich Hotelzufahrt und ein Durchgang durch das Restaurant

  • Abgesehen von einem Spazierweg entlang des südlichen Parks und der Nutzungs-möglichkeit des Restaurants kann kein wirklicher Nutzen für die Stadtbevölkerung ausgemacht werden

Luxus für Wenige

  • Luxuswohnungen, Altersresidenz und Wohnungen im obersten Preissegment machen BELVEDERE zu einem Projekt ausschliesslich für eine privilegierte Klientel

  • Die Interessen der Allgemeinheit werden vernachlässigt